ANHANG
Für nachstehende Rassenbesteht HD-Röntgenzwang
Für nachstehende Rassenbesteht HD-Röntgenzwang
In das Registerbuch (Reg) können Hunde ohne,oder unvollständigen Ahnentafeln
eingetragen werden, nachdem ein Formwertrichter bescheinigt hat, dass der Hund
dem Standard seiner Rasse entspricht. Eine LOL Ahnentafel ohne Vorfahren wird ausgestellt. Solche Hunde dürfen nicht zur Zucht verwendet werden, dürfen aber an nationalen Sport Veranstaltungen und Prüfungen (Agility, Schutzdienst) teilnehmen.
Diese Zuchtbestimmungen treten in Kraft am 01. Januar 2002 und ersetzen alle bisher geltenden Zuchtbestimmungen.
Sie gelten für alle Hunde, welche ab dem o1. Januar 2000 geboren wurden.
Bestimmungen angenommen am 22.10.2001.
Seit 1976 führt die F.C.L. ein Livre d’Attente, (LA) in welches Hunde
eingetragen werden können, die im Besitz einer, von der F.C.I. nicht anerkannten
Ahnentafel sind.
Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen eines Züchters gegen die vorliegenden
Bestimmungen, steht dem Vorstand der F.C.L. das Recht zu, nachdem er die Meinung bei der implizierten Centrale nachgefragt hat, Sanktionen auszusprechen.
Diese Sanktionen können vom einfachen Tadel, über das Aussprechen von Zuchtsperren und das Verhängen von Geldstrafen, bis hin zum Verweigern von Eintragungen oder Aberkennung des Zwingernamens, reichen.
Die Gebühren für alle Leistungen der Zuchtbuchstelle, sowie etwaige Änderungen,
werden vom Vorstand der F.C.L. festgelegt und im offiziellen Organ
veröffentlicht.
Gebührenpflichtig sind:
Entspricht der Wurf den geltenden Zuchtbestimmungen der F.C.L., wird er in das
Luxemburger Zuchtbuch eingetragen und die Ahnentafeln werden ausgestellt.
Die Ahnentafel ist ein Dokument, in welches Eintragungen und Änderungen, nur
durch das Zuchtbuchamt vorgenommen werden dürfen. Die vom Zuchtbuchamt
erstellten Ahnentafeln müssen durch die Unterschrift des Züchters beglaubigt und
dem Jeweiligen Eigentümer des Welpen kostenlos ausgehändigt werden.
Die Ahnentafeln bleiben das Eigentum der F.C.L. Bei Abgabe des Tieres ist die
Ahnentafel dem neuen Besitzer zu übergeben. Nach dem Ableben des Tieres ist
die Ahnentafel an das Sekretariat der F.C.L. zurückzusenden.
Es liegt im Ermessen des zuständigen Zuchtwartes, einen Wurf mehrmals zu
kontrollieren. Die letzte Wurfkontrolle durch den Zuchtwart findet nach der 7.
Woche statt.
Der Wurf ist binnen 3 Tagen bei der Zuchtbuchstelle, unter Angabe von Namen,
Adresse, Telefonnummer des Züchters, sowie Geburtsdatum, Anzahl und
Geschlecht der Welpen (inklusive totgeborenen oder eingegangenen), zu melden.
Der Züchter ist gehalten, Kopien der folgenden Unterlagen von Rüde und Hündin
an die Zuchtbuchstelle weiterzuleiten damit diese bei der Vermittlung der Welpen
tätig werden kann:
Ahnentafeln, Nachweise der Formwerte und HD-Auswertungen.
Es steht dem Züchter frei den geeigneten Rüden für seine Hündin auszuwählen.
Beide Tiere müssen jedoch derselben Rasse angehören. Vor dem Deckakt müssen
sich die Besitzer des Rüden und der Hündin davon überzeugen, ob beide
Zuchtpartner über F.C.I. Ahnentafeln verfügen und die jeweilig verlangten
Zuchtbestimmungen erfüllen.
Beide Zuchttiere müssen am Tage des Deckaktes über einen gültigen Impfschutz
gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut verfügen.
Nach vollzogenem Deckakt ist binnen acht Tagen eine Durchschrift der
Deckbescheinigung bei der Zuchtbuchstelle einzureichen. Das hierzu bestimmte
Formular muss vor dem Deckakt vom Eigentümer der Hündin bei der
Zuchtbuchstelle beantragt werden. Die Deckbescheinigung ist vom Besitzer des
Deckrüden zu unterzeichnen.